Ende im Trappenfurten-Prozeß
Urkundenrolle 54/2512 - Das Königreich Yaquiria, vertreten durch Efferdan von Hussbek, gegen Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor, vertreten durch Ritter Dunchaban Zornbold von Jergan und Tsafelde.
HORas-Hof; Vorsitz: Der Ehrenwerte 2te Cammer-Richter Comto Rimaldo di Scapanunzio.
Zusammenfassung: Baronin Veriya hatte den Cavalliere Emerald ya Barigeldi aufgrund eines gewonnen Zweikampfes, in dessen Verlauf ein Vertrauter der Baronin getötet wurde, zum Tode verurteilt. Zu Unrecht, wie die Anklage behauptete.
Die Anklage gegen die Baronin lautete daraufhin wie folgt, auf vorsätzlichen, niederträchtigen und heimtückischen Mord, sowie willkürliche Rechtsbeugung in besonders eklatantem Maße (siehe BB # 11).
Es erging folgendes Urteil (3 zu 2): Baronin Veriya ist der unrechtmäßigen Tötung eines Mitglied des Adels Yaquirias und der Rechtsbeugung schuldig, sie wird zu drei Jahren Zwangsarbeit in den Minen von Rethis verurteilt. Ritter Dunchaban wird bis zur Auslösung durch die Baronin die Strafe antreten. Die Baronin von Trappenfurten ist im Gebiet des Horasischen Reiches von jedermann festzusetzen.
Urkundenrolle 54a/2512 - zur Urkundenrolle 54/2512; Appelationsverfahren
UCUri-Hof; Vorsitz: Der Ehrenwerte 1te Cammer-Richter Marchese Nitor von Silas-Tegalliani.
Es erging folgende Entscheidung (4 zu 1): Nach dem Richtspruch des HORas-Hofes, sah sich die 1te Cammer genötigt das Strafmaß zu kassieren. Die 1te Cammer ist der Überzeugung, daß sich die Baronin von Trappenfurten zum Zeitpunkt des Todesurteils im Zustand des fahrlässigen Verbotsirrtums befand, der als Strafminderungsgrund von der 2ten Cammer nicht berücksichtigt wurde.
Das Urteil wird bestätigt, das Strafmaß in eine auf 5 Jahre dauernde Bannung in den Gebieten des Yaquirischen Reiches, nach Maßgabe des 4. Ediktes Amene-Horas' auf die Gebiete des Horasischen Imperiums auszudehnen, umgewandelt. Sollte die Verurteilte innerhalb dieser Zeitspanne in bestimmtem Gebiet aufgegriffen werden, ist sie bis zum Ablauf der Frist unter Hausarrest zu stellen.
(Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Urteile NICHT auf aktuellem Recht basieren, zumindest nicht dem Deutschen Recht.)
Andree Hachmann)
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