Staats-Gericht eröffnet Verfahren gegen Baronin aus dem MittelreichVinsalt. Sicherlich kann der Leser sich noch genau an die Aufregungen um den Richterspruch der Baronin von Trappenfurten erinnern, demzufolge der Cavalliere Emerald ya Barigeldi zum Tode verurteilt wurde, obwohl dieser nach ersten Erkenntnissen nur einen Ehrenhändel der RONdra ausgetragen hatte. In Vinsalt wurde in diesen Tagen das Verfahren gegen die Baronin eröffnet. |
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Unter Vorsitz Seiner Hoheitlichen Excellenz Staats-Iusticiar Eolan IV. Berlinghân, Herzog von Methumis, der eigens für diesen Prozeß nach Vinsalt reiste, wurde am 16. HESinde das Verfahren gegen Ihre Hochgeboren Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor eröffnet. Das Staats-Cammer-Gericht hatte das Verfahren ansichgezogen, weil es um einen "höchst seltsamen und prekären Casus gehe, der exemplarischen Charakter habe und daher von evidenter Bedeutung sei", wie sich das Gericht in einer öffentlichen Begründung ausdrückte. Interessant für den Unkundigen dürfte sein, daß das Staats-Cammer-Gericht keine klare Zuständigkeit hat. Es ist zwar dazu verpflichtet Streitigkeiten und Verbrechen des horasischen Hochadels zur Entscheidung anzunehmen und als Appelationsinstanz für Hochgerichtsurteile zu dienen, ansonsten aber ist es dem Gericht völlig freigestellt Verfahren zu eröffnen. In diesem Fall hat es ebendieses getan.
Am Morgen des 16. Praioslauf im Hesindemond des Jahres 2512 Horas trat das Staats-Cammer-Gericht zusammen. Unter Vorsitz seiner Hoheitlichen Excellenz Eolan IV. Berlinghân von Methumis versammelten sich die Hohen Eichewine Hesindiane von Bethana, Croenar von Marvinko, Cedor von Thegûn, Gorfar, Sohn des Gurobead, als Vertreter der verstorbenen Gräfin von Bomed, Nepolemo ya Torese, als Vertreter des Erzherrschers von Arivor und Zandor von Nervuk, als Protektor von Phecadien, um Gericht zu sitzen über Baronin Veriya Tsafelde-Natterntal von Trappenfurten-Urbeltor. |
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Doch zurück zum Prozeß gegen die Baronin von Trappenfurten. Die Anklage lautete auf "vorsätzlichen, niederträchtigen und heimtückischen Mord an Cavalliere Emerald ya Barigeldi, sowie willkürlicher Rechtsbeugung in besonders eklatantem Maße." Es gab einige empörte Protestrufe im Gerichtssaal, die wohl von Mitarbeitern der Garethischen Botschaft stammten, aber ansonsten verhielt sich der Vertreter der Baronin ruhig, da dieser die Anklagepunkte bereits kannte. Nach den Ausführungen des Cron-Anwaltes, der noch um einiges mehr ausholte und die Anklage begründete (das mag der geneigte Leser den Prozeßmitschriften entnehmen), hatte Ritter Dunchaban Zornbold von Jergan und Tsafelde, Junker von Schneidgrasweiler das Wort: Zunächst erklärte der Ritter Dunchaban die Umstände des Fernbleibens der Baronin, die vom Gericht anerkannt wurden und ihn somit als Vertreter der Baronin bestätigten. Weiter führte der Herr Ritter im Prinzip die Richtigstellung der Baronin aus, die dem Gericht schon seit der Rückkehr der Gesandtschaft aus Praske vorlag. Dorten rechtfertigt sich die Baronin, daß es sich nicht um einen Zweikampfe gehandelt habe, den der Cavalliere Emerald mit ihrem Vogte Farian ya Aragonza austrug, sondern vielmehr ein hinterhältiger Mord gewesen sei, bei dem Vogt Farian sein Leben ließ. Nach der Anhörung des Herrn Ritters wurde die Verhandlung vertagt. Die Beweisaufnahme wird nun beginnen. Mit einem Urteil ist wohl erst im Frühjahr diesen Jahres zu rechnen.
Doch bleiben für uns und den Leser noch einige Fragen offen: Warum wurde ob der Richtigstellung der Baronin das Verfahren trotzalledem noch eröffnet? Vom Staats-Cammer-Gericht konnten wir erwartungsgemäß keine Stellungnahme erhalten, weswegen wir uns wie immer in Fragen der Jurisprudenz an die Cammer-Richterin Esquiria Praijane ya Aldubhor-Halda wendeten. Esquiria Praijane ist Mitglied des Ucurihofes von Yaquiria und eine versierte Kennerin der liebfeldischen Rechtsprechung. Frau ya Aldubhor-Halda wiegelte zwar ab, ließ aber durchblicken, daß diese Richtigstellung noch einige Fragen offenließ, die im Verlaufe des Prozesses noch zu klären wären.
Auf ganz besonderes Mißbehagen traf allerdings wiedereinmal die Aussage der Kaiserlichen Kanzlei für Reichsangelegenheiten zu dieser (Reichs-(?))Angelegenheit, die diese im Aventurischen Boten veröffentlichte. Man könne ja verstehen, daß das Trappenfurtsche Geschehen die Garether Kanzlei im Moment nur peripher tangiere, dennoch sei es keinesfalls hinzunehmen, daß die Garether Bureaukraten ein "kleines" Unrecht dahingehend abwiegeln wollten, es gäbe ein viel größeres Unrecht im Tobrischen! Was sei das für ein Rechtsgedanke? Wolle man einen Dieb straffrei davonkommen lassen, nur weil gerade ein Mörder in der Stadt sei? Herr Narbosios von Eslamsgrund scheint in der Tat im Moment ein wenig überarbeitet zu sein, wenn er diese Sicht der Dinge vertrete. Das könne doch wohl kaum sein Ernst sein!
Andree Hachmann mit Beiträgen von Wolf-Ulrich Schnurr
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