Vinsalts DSA-Ticker

Aktuelles Im Gespräch Rezensionen Aventurien-Kurier

Die aventurischen Nachrichten des Adels-Breviers von Bjørn Jagnow findet man auf diesen Seiten. Wer hier aventurische Mitteilungen versenden möchte, sollte sich direkt an Bjørn Jagnow wenden.

Adels-Brevier 47:

Aus dem Reiche Rauls - Offizielle Wappenrolle kurz vor Aufnahmeschluss:
Die offizielle Wappenrolle der Raul'schen und Horas'schen Reiche steht kurz vor dem Aufnahmeschluss. Ziel ist eine umfassende Uebersicht ueber die Heraldik der beiden Reiche - nicht nur des Hochadels, sondern auch der Barone und Junker. Bis zum Ende des Monats werden noch Wappen recherchiert.
Heraldische Motive bitte mit Baroniennummer an arnekamins@aol.com - Arne Kaminski
Oder auch Arne Kaminski, Groepelinger Str. 184, 28237 Bremen

Aus dem Reiche Rauls - Erbe der Barone Streitzig zur Greifenklaue geboren:
Die Kanzlei seiner Hochgeboren Wulf von Streitzig zur Greifenklaue, Baron zu Uslenried, tut kund zu wissen:
Am 11. Tage des PHExenmondes des Jahres 28 SAM Hal I. von Gareth schenkte des Barons Gemahlin nach dem Ratschluss der ewig jungen Tsa zur zweiten Rondrastund' einem Knaben das Leben; ihm ward der Name Corian gegeben. Wisset also, dass dem Hause Streitzig zur Greifenklaue eine Erbe geboren ward!
Vernehmet dieses, Ihr Buerger der Lande Uslenried, der Grafschaft Waldstein und des ganzen Reiches, und freuet Euch mit den edlen Herrschaften!

Uebermittelt von Christophilius Datierlich, Erster Schreiber, auf Geheiss seiner Hochgeboren CDaether@aol.com - Christoph Daether.

Aus dem Reiche Rauls - Erklaerung des Junkers von und zu Falbingen:
Nach Ruecksprache mit dem Truchsessen des Fuerstentumes Darpatien, Ludeger von Rabenmund (ae.H.), und nach Bitte des Junkers Irian von Binsboeckel, spreche ich nun einige erklaerende Worte zu meiner Gegenrede zum Artikel des Junkers Jacopo von Bleichenwang im Aventurischen Boten.
Es lag nicht in meiner Absicht, die Taten des almadanischen Adels in irgendeiner Form zu schmaelern. Wohl ist mir bewusst, dass einige wenige Adlige aus den Reihen des Koenigreiches ihren Dienst wider den Daemonenmeister an der Front versehen. Diesen zolle ich meinen Respekt, wie es sich fuer tapfere Recken gehoert, die den das Reich verteidigenden Voelkern des Ostens beistehen.
Sollten diese sich von meinen Worten beleidigt fuehlen, bitte ich untertaenigst um Entschuldigung.
Meine Worte im Aventurischen Boten Nummero 73 galten dem Junker von Bleichenwang und all jenen, die ihm beipflichten und mit ihm sympathisieren. Diese, die in der schwersten Stunde des Reiches nichts besseres wissen, als mit Gift und Galle jene zu ueberschuetten, deren einziges Ziel es ist das Reich vor Schaden zu bewahren. Diese sind zu verurteilen und auszustossen, denn sie wissen nicht, was die Lasten, vor allem aber die Pflichten eines Adligen bedeuten!

Gezeichnet Cordovan von Falbingen, Junker zu Falbingen

Uebermittelt vom Bureau des Ludeger von Rabenmund (ae.H.) LordTroll@aol.com - Frank Jay Hagenhoff

Aus dem Reiche Rauls - Aechtung des Radulf, ehedem Ritter vom Tiefen See:
"Wir, Hartuwal Gorwin vom Grossen Fluss, auf Geheiss des Kaisers und seines Reichsbehueters Kanzler des Reiches, und durch Gnade der zwoelf Goetter Erbprinz der Nordmarken, verhaengen hiermit und ohne Verzug, die Acht ueber Radulf, ehedem Ritter vom Tiefen See.
Radulf ist von nun an rechtlos, titellos und unter alle Staende verwiesen. Sein Hab und Gut verfaellt der Fronung und moege durch die Lehnshoheit eingezogen werden.
Radulf, friedlos und vogelfrei, soll von jedermann und jederfrau verfolgt und bestraft werden. Sein Toeten ist busslos, seine Auslieferung an seine gerechten Richter, das ist sein Graf, wird mit 500 Silberlingen belohnt.

Wer dem Geaechteten Speis oder Obdach gewaehrt, faellt selbst unter die Acht.
Wer ihm zur Flucht verhilft oder ihm zur Hilfe eilt, faellt selbst unter die Acht.
Wer seiner habhaft wird und ihn nicht toetet noch ausliefert, verfaellt unter die Acht.

Die Acht ist eine Reichsacht und gilt in allen Provinzen des Reiches. Sie kann nur aufgehoben werden, indem sich Radulf selbst der Gerichtsbarkeit ueberstellt.

Ist Radulf nicht binnen der Bannfrist von vier Wochen dem Arm des Gesetzes ausgeliefert, so wird die Aberacht und Anathema - grosser Bann - ueber ihn verhaengt. Er darf fortan keinen Tempel mehr betreten und wird nicht gemaess den Riten der Zwoelfgoetter begraben werden."

(Anm.d.Red: Ursaechlich waren oeffentliche Aeusserungen des Hochverrates wider Kaiser, Krone und die goettliche Ordnung im Baronienforum.)

Gegeben auf Burg Mersingen, am siebten Tage der Peraine 28 Hal bjoernb@zedat.fu-berlin.de - Bjoern Berghausen