Aus dem Reiche Rauls - Baron von Gemhar verkuendet Verlobung mit dem Hause Rabenmund:
Wie erst jetzt bekannt wurde am 12. Ingerimm die Verlobung des
Barons Tuachall von Gemhar zu Niallyn mit der Jungfer Edeltraut
von Rabenmund (ae.H.) in Dergelsmund gefeiert. Somit
bestaetigten sich die Geruechte, die bereits im Umlauf waren,
auf positive Weise.
Zurueck in seiner Baronie hob der Baron umgehend das Ius Primae
Noctis, das er bei der Rueckkehr von der schwarztobrischen Front
erlassen hatte, auf und entschuldigte sich ausdruecklich bei
denjenigen, "die aus Angst und Scham auf ihr goettergegebenes
Recht zur Vermaehlung verzichtet haben, um sich nicht in die
Arme eines anderen geben zu muessen".
Der Traviatag zwischen Seiner Hochgeboren und der Junkerin
Edeltraut ist auf den 13. Ingerimm des naechsten Jahres
bestimmt. Der Bund soll auf Schloss Niallyn besiegelt werden.
Donar Necht, Vorsteher des Rahjatempels zu Niallyn,
jagnow@gmx.de - Bjoern Jagnow
Aus den freien Landen - Unheilige Kraefte im Norden des Bornlandes:
Aus gewoehnlich gut unterrichteten Kreisen wurde bekannt, dass
ein Beauftragter der Rondra-Kirche der Senne Norden einen
weiteren Vorstoss unheiliger Kraefte unterbinden konnte. In der
bis dato kaum bekannten Region des Wolfentals
http://www.main-rheiner.de/homepage/hinrich.bruening/dsastart.phtml,
in der Naehe des Quellgebiets des Linken Born, wurde ein Tor zum
Limbus entdeckt, das den Scharen des Heerfuehrers der Legion von
Yaq-Monnith unbeschraenkten Zugang gewaehrte. Nur dank des
furchtlosen Eingreifens des Ritters der Goettin Siegmund
Greifenhart zu Tiefhusen und einiger Helfer konnte der Zugang
entdeckt und in der Folge geschlossen werden. Ein Uebergriff
einer groesseren Anzahl von Gehoernten wurde unter geringen
Verlusten zurueckgeschlagen.
Als glueckliche Fuegung erwies sich die zufaellige Anwesenheit
des Ausserordentlichen Kronvogtes Erasmus von Dotzen-Wosna, der
von Rahjalieb-Rondirai von Ask, Schwester des Grafen von Ask,
zur Untersuchung der Besitzverhaeltnisse des abgelegenen Hirten-
und Holzfaellertales und der dort gelegenen Burg ausgesandt
worden war. Dank des beherzten Einsatzes seiner Garde sowie des
Knappen der Goettin Rondrajan Gullziber konnte eine panische
Reaktion der Bevoelkerung vermieden werden.
Nach intensiven Recherchen in den Archiven der Familie von
Wolfsburg und des Ordens der Wahrung zu Rhodenstein konnte
schliesslich in der alten Burg des Theaterordens in Norburg (!)
das Original eines ueber 800 Jahre alten Lehnsbriefes zum Lehen
Wolfental ausfindig gemacht werden.
Die politische Situation des Wolfentals steht allerdings in den
Sternen: Waehrend die unmittelbaren Besitzverhaeltnisse von Burg
und Umland inzwischen aufgedeckt sind, haben sowohl Norburg als
auch Ask, als auch die Rondrakirche selbst, erste Ansprueche
angemeldet. Hierzu konnten noch keine Stellungnahmen eingeholt
werden.
Aus den freien Landen - Graefliche Vogtin von Ask zu Norburg aeussert sich zur
Re-Etablierung des Ius Primae Noctis in Gemhar (Albernia):
Auf Geheiss des graeflichen Landesherrn, Seiner
Hochwohlgeborenen Exzellenz Wahnfrieds, 4. Graf von Ask,
Grossmeister des Ordens der Jagd, sowie Seiner Hochgeborenen
Exzellenz Baron Galeks von Gellengecken und Trodeldorf, Herold
naemlichen Ordens, Bornischer Botschafter im Reiche Rauls, sei
darauf verwiesen, dass die im Adels-Brevier #46 erwaehnte
Re-Etablierung des Ius Primae Noctis keinerlei Neuigkeit
darstellt:
Auf den Guetern der Bronnjaren von Ask wird seit jeher
grosszuegig auf die Erhebung des Schongeldes verzichtet;
stattdessen sehen es die Bronnjaren als ihre Pflicht und
Schuldigkeit, im Einzelfall darueber zu entscheiden, ob sie vor
einer Eheschliessung hoechstselbst die unbestritten fuer ein
junges Paar wichtige Einfuehrung in die rahjatischen Kuenste
selbst vorzunehmen bereit sind. Eine Ausnahme bilden die Lehen
der Baronin Yesina von Papelbissen, der Vogtei Jarlak und der
Vogtei Gallbergwald, in denen seit einiger Zeit die
Schongelderhebung praktiziert wird. Fuer die Einwohner der durch
dynastische Eheschliessung dem Allod angegliederte Grafschaft
Ratheln in den Suempfen zwischen Skorpsky und Vallusa wird aus
aesthetischen Gesichtspunkten weder das Ius Primae Noctis zur
Anwendung gebracht noch ein Schongeld erhoben, da es ohnehin
nicht gezahlt werden koennte.
(Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung des Ius Primae Noctis in
Gemhar wurde just wieder aufgehoben. Vergleiche obigen Artikel.)
Zeichen und Siegel Ihrer Ehren Magistra Glodebracht Wracwen,
graefliche Vogtin von Ask zu Norburg, Jagdmarschallin (arkaner
Zirkel) des Ordens der Jagd, derzeit in Gareth weilend,
t.grube@mail.nct.de - Thorsten Grube
Aventurischer Humor - Wendung der Woche:
An dieser Stelle finden sich unterhaltsame Anekdoten und Witze
aus Aventurien, sowie amuesante Sprueche aus Rollenspielrunden.
Um Mitarbeit wird ausdruecklich gebeten. Entsprechendes Material
bitte an jagnow@gmx.de.
Die Helden sind an der Wand im Kerker angekettet. Der Dorfvogt
kommt herein um einen Handel vorzuschlagen.
Jasper zum Vogt: "Setzt Euch doch, fuehlt Euch ganz wie zu
Hause. Ich wuerde Euch ja gerne etwas anbieten, aber mir sind im
Moment leider die Haende gebunden."